Infomationen zum Thema Energiekrise

Informationspflichten nach § 5 Abs. 2 und 4 EWSG über die Entlastung für Dezember 2022

Sehr geehrte Mieter*innen,

die Bundesregierung hat in Umsetzung des Endberichtes der Expert*innen-Kommission Gas und Wärme in einem ersten Schritt das „Gesetz über eine Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme (Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz – EWSG)“ verabschiedet, das am 19. November 2022 in Kraft getreten ist.

Hiermit wird eine Entlastung der Wärmeversorgungsunternehmen sowie der Erdgaslieferanten und auch eine solche der Vermieter vorgenommen. Diese Entlastung ist aus Mitteln des Bundes finanziert.

Versorgung mit Wärme

Das Wärmeversorgungsunternehmen hat uns darüber informiert, dass eine einmalige Entlastung für Dezember nach § 4 Abs. 1 EWSG durch den Bund erfolgt ist.

Versorgung mit Gas

Der Erdgaslieferant hat uns darüber informiert, dass eine einmalige Entlastung für Dezember nach § 3 Abs. 1 EWSG durch den Bund erfolgt ist.

Die Endgültige Entlastung geben wir mit der Heizkostenabrechnung für die laufende Abrechnungsperiode 2022 an Sie weiter. Der Betrag wird in der Abrechnung gesondert ausgewiesen, die Sie im Jahr 2023 erhalten.

Besonderheiten im Falle einer Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen aufgrund der gestiegenen Wärme- bzw. Gaspreise

Soweit bei Ihnen die Vorauszahlung, wegen gestiegener Wärme- oder gestiegener Gaspreise, der Betriebskosten seit Februar 2022 angepasst worden ist, weisen wir darauf hin, dass Sie nach § 5 Abs. 4 Ziffer 1 EWSG vom Erhöhungsbetrag befreit sind. Sie sind nicht verpflichtet, den Erhöhungsbetrag für Dezember 2022 zu zahlen.

Besonderheiten bei neuen Mietverträgen ab Februar 2022 in mit Gas versorgten Wohnungen

Soweit seit Februar 2022 ein neuer Mietvertrag abgeschlossen worden ist, weisen wir darauf hin, dass Sie nach § 5 Abs. 4 Ziffer 2 EWSG i. H. v. 25 Prozent der vereinbarten Betriebskostenvorauszahlungen für den Monat Dezember 2022 befreit sind. Sie sind nicht verpflichtet, den Betrag in Höhe von 25 Prozent der Betriebskostenvorauszahlung für Dezember 2022 zu zahlen.

Wie Sie im Einzelnen vorgehen können, entnehmen Sie bitte den Informationen für Mieterinnen und Mieter zum Dezemberabschlag für Gas und Wärme, die das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz bereitstellt. Klicken Sie hier.

Sofern Sie in diesen Sonderfällen, bei Anpassung der Betriebskostenvorauszahlung, oder bei Neumietverträgen seit Februar 2022 nicht unternehmen, werden die Beträge im Rahmen der Heizkostenabrechnung in jedem Fall zu Ihren Gunsten berücksichtigt.

Falls Sie Fragen haben, sind wir gern für Sie da.

 

Wohngeld +

Der Deutsche Städttag und der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. haben gemeinsam eine Information zum Wohngeld + herausgegeben, die wir Ihnen hier bereitstellen.

 

Weitere staatliche Energie-Hilfen

Das Land Berlin hat eine Übersicht zu allen Hilfen und Entlastungspaketen auf der Webseite des Senats zusammengestellt. Diese finden Sie hier: https://www.berlin.de/energie/hilfen/

Sofern Sie die Voraussetzungen für den Härtefallfons Energieschulden erfüllen, können Sie hier einen Antrag stellen: https://service.berlin.de/dienstleistung/331644

 

Weitere Fragen rund um die Energiekrise haben wir hier für Sie aufbereitet:

 

Wir gehen davon aus, dass es in der Regel für das Heizjahr 2022 zu Nachzahlungen kommen wird. Die Höhe der Nachzahlungen ist leider pauschal nicht vorhersehbar. Dies hängt insbesondere davon ab, seit wann und in welcher Höhe die Vorauszahlung angepasst wurde, welche Preisentwicklung der jeweilige Energieträger (z.B. Gas) hat, wie die Witterung im Heizjahr bisher war oder wird, ob neben der Wärme auch das Warmwasser zentral zur Verfügung gestellt wird, und welches Verbrauchsverhalten für Wärme und Warmwasser jeder einzelne Mieter hat. Zu a) Um Nachzahlungen zu vermeiden, zahlen Sie bitte erhöhte Vorauszahlungen entsprechend Ihren Möglichkeiten und bilden Sie in der Höhe der finanziellen Zuschüsse des Staates und der Arbeitgeber entsprechende Rücklagen. Zu b) Bei der Hilfswerks-Siedlung werden für die Heizung und das Warmwasser insbesondere die Energieträger Holzpellets, Gas, Öl und Fernwärme genutzt. Zu c) Auch, wenn wir bisher einen milden Oktober hatten, kann es in der Heizperiode bis zum 30.04. noch zu erheblichen Kälteeinbrüchen kommen. Zu d) Die Kosten der Heizung und ggf. des Warmwassers werden zu 50 bis 70 % nach dem persönlichen Verbrauch abgerechnet. Zu e) Da jeder Mensch ein anderes Wärmeempfinden hat, oder statt einmal am Tag vielleicht zweimal am Tag duscht, kommt es zwangsläufig zu unterschiedlichen Verbräuchen und dadurch zu unterschiedlichen Kosten. Wir empfehlen Ihnen dringend die Kosten durch ein nachhaltiges Energiesparen (z.B. www.jetzt-energie-sparen.info) zu senken.
Die Preissteigerung hängt von dem genutzten Energieträger für Heizung und Warmwasser in der jeweiligen Wohnanlage (Holzpellets, Gas, Öl, Fernwärme und/oder Strom) ab. Mit Stand vom 25.10.22 betragen die Preissteigerungen entsprechend dem Inflationsmonitor des Tagesspiegels für Gas (Neukunden) 254 % bzw. (Gas gesamt) 67 %, für Heizöl 94 %, für Fernwärme 36% und für Strom 21 %. Die Kosten für Die Beheizung mit Holzpellets haben sich seit dem 31.12.2021 mehr als verdoppelt. Die weitere Preisentwicklung kann zurzeit nicht seriös vorhergesagt werden. Unsere Erhöhung der Vorauszahlungen um bis zu 160 % entspricht der von uns erwarteten Preiserhöhung in 2023.
Der Brennstoffmix der Berliner Fernwärme (Vattenfall) bestand im Geschäftsjahr 2020 aus 73,9 % Erdgas, 15,9 % Steinkohle, 7,7 % Abwärme-Nutzung (Dampf), 1,9 % Biomasse (Holz), 0,4 % Heizöl, 0,2 % Biogas. Der Brennstoff der Fernwärme für unsere Objekte in der Gropiusstadt besteht überwiegend aus Biomasse (Holz). Die Kosten der Fernwärme in der Gropiusstadt haben sich in 2022 verdoppelt.
Die Solarthermie dient zur Unterstützung der Bereitung von Warmwasser und wirkt sich insbesondere in der Sommerzeit kostendämpfend aus. Die Heizkosten werden dadurch nicht beeinflusst.
Die HWS hat bereits seit 2007 für rd. 70 Mio. € über 1.000 Wohnungen energetisch saniert und über 200 Wohnungen nach den gültigen energetischen Standards neu gebaut. Entsprechend eines internen „Klimapfades“ soll bis zum Jahr 2045 die Klimaneutralität hergestellt werden. Die Sanierungen werden demzufolge bei der HWS unter Berücksichtigung der „energetischen Dringlichkeit“, notwendiger Planungszeitläufe und ggf. vorhandener Lieferengpässe kontinuierlich fortgeführt.
Die HWS hat bereits seit 2007 für rd. 70 Mio. € über 1.000 Wohnungen energetisch saniert und über 200 Wohnungen nach den gültigen energetischen Standards neu gebaut. Sämtliche Heizungsanlagen werden entsprechend den gesetzlichen Anforderungen (z.B. des EnSimiMaV) kontrolliert und optimiert. Hierzu gehört ggf. auch ein sinnvoller Austausch der Heizung unter Berücksichtigung möglicher anderer – auch regenerativer -   Energieträger.
Die steigenden Preise betreffen nicht nur die Energie (+44 %), sondern auch die Lebensmittel (+19 %) und Dienstleistungen (+4 %) (gemäß Inflationsmonitor des Tagesspiegels vom 31.10.22.). In den aktuellen Tarifverhandlungen fordern die Gewerkschaften Lohnerhöhungen in Anlehnung an die durchschnittliche Inflationsrate von rd. 10 %. In den kalten Betriebskosten sind insbesondere personalintensive Leistungen wie Gartenpflege enthalten. Insofern gehen wir auch bei den kalten Betriebskosten von erheblichen Steigerungen aus.
Die HWS wird die gesetzlichen und mietvertraglichen Regelungen einhalten. Die in Deutschland notwendige Energieeinsparung kann aber nur durch gemeinschaftliche Bemühungen erreicht werden. Aus diesem Grunde hat die HWS die Heizkurven optimiert. Dies kann dazu führen, dass über die oben genannten Regelungen hinausgehende Temperaturen nicht mehr erreicht werden können.
Energiesparen ist in diesem Winter besonders notwendig. Wichtig ist jedoch auch die Wohnungen richtig zu Lüften und zu Heizen damit  ein Schaden an der Wohnung wie Schimmelbildung vermieden wird. Informationen hierzu finden sie auf unserer Internetseite als Erklärfilm (https://hws-berlin.de/erklaerfilme/rund-ums-wohnen2/). Darüber hinaus gibt es im Internet eine Vielzahl vom Tipps zum Energiesparen (www.jetzt-energie-sparen.info oder https://www.berlin.de/energie/energie-sparen/).
Informationen zur Beheizung oder der Heizkostenumlage finden Sie in Ihrem Mietvertrag oder dem Energieausweis der Ihnen bei der Unterschrift zum Mietvertrag ausgehändigt wurde.
Sollten Sie eine andere Vorauszahlung als den mit der letzten Vorauszahlungsanpassung genannten Betrag wünschen, teilen Sie uns das einfach mit. Sollte dies zu einer Senkung der Vorauszahlungen führen, bitten wir Sie - um Nachzahlungen zu vermeiden - entsprechend Ihren Möglichkeiten Rücklagen zu bilden. Nutzen Sie hierzu auch die finanziellen Zuschüsse des Staates und der Arbeitgeber.

 

Diese Energiespar-Comics können Sie auch hier herunterladen.