Hier können Sie noch einmal die digitale Pressekonferenz „Verfassungsrechtliche Grenzen der Vergesellschaftung privater Wohnungsunternehmen mit religiösem Selbstverständnis in Berlin“ der Hilfswerk-Siedlung GmbH ansehen
1. Vergesellschaftung der HWS aufgrund der Religionsfreiheit verfassungswidrig
2. Vergesellschaftung gemäß Berliner Landesverfassung nicht möglich