FAQ
FRAGEN & ANTWORTEN RUND UMS WOHNEN
WELCHE UNTERLAGEN MÜSSEN FÜR DIE WOHNUNGSBEWERBUNG EINGEREICHT WERDEN? DÜRFEN HAUSTIERE IN DER WOHNUNG GEHALTEN WERDEN? ANTWORTEN ZU DIESEN UND VIELEN WEITEREN FRAGEN FINDEN SIE HIER.
Die passende Antwort ist nicht dabei? Wir helfen Ihnen gerne weiter. Wenden Sie sich einfach telefonisch oder per HWS Berlin App an uns. Sie sprechen nicht so gut deutsch? Hier finden Sie den Wohnleitfaden für Zuwanderer und fremdsprachige Mieter*innen in verschiedenen Sprachen.
Wie kann ich mich um eine Wohnung bewerben?
Für Wohnungsbewerbungen nutzen Sie am Besten die HWS Berlin App. Dort können Sie sich schnell und einfach auf unsere Wohnungsangebote bewerben. Hier geht’s zum Erklärfilm.
Was ist zu tun, wenn ich weitere Wohnungsschlüssel benötige?
Was muss ich bei der Kündigung des Mietvertrags beachten?
Die Kündigung des Mietvertrags muss schriftlich und entsprechend den im Mietvertrag vereinbarten Fristen erfolgen. Wichtig ist dabei, dass uns die Kündigung bis spätestens zum dritten Werktag des Kalendermonats vorliegen muss. Es zählt also weder das Datum des Kündigungsschreibens noch des Poststempels, sondern das Datum des Eingangs in unserer Geschäftsstelle. Bitte beachten Sie, dass auch der Samstag als Werktag gilt.
Sind Sie sich bezüglich der korrekten Frist unsicher, fragen Sie Ihre*n Sachbearbeiter*in. Bitte denken Sie außerdem daran, Vereinbarungen mit Ihrem Stromversorger, Gasanbieter, Telekommunikationsanbieter etc. zum Vertragsende zu kündigen.
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An wen wende ich mich, wenn ich einen Mangel melden möchte?
Über unsere HWS Berlin App können Sie Schäden in Ihrer Wohnung 24 Stunden am Tag schnell und bequem an uns weiterleiten und werden über den Reparaturprozess auf dem Laufenden gehalten. Die App steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.
Der erste Ansprechpartner bei Mängeln ist in der Regel immer *in. Die Kontaktdaten finden Sie im Schaukasten Ihres Treppenhausaufgangs. Lediglich bei Fragen zum Mietvertrag, zur Miete oder Ähnlichem wenden Sie sich bitte direkt an Ihre*n Sachbearbeiter*in bei der HWS.
Dürfen Haustiere gehalten werden?
Typische Kleintiere wie Kanarienvögel, Zierfische, Meerschweinchen oder Katzen sowie kleine Hunde, wie beispielsweise Chihuahuas, dürfen Sie ohne unsere Zustimmung halten. Anders verhält es sich bei größeren Tieren, wie den meisten Hunderassen – hierfür ist unbedingt eine schriftliche Genehmigung von uns erforderlich. Bitte beachten Sie, dass Ihre Haustiere andere Mieter*innen nicht durch Lärm, Verschmutzung oder unangenehme Gerüche belästigen dürfen. Gleiches gilt für mögliche Schäden an Gebäuden und Grünanlagen.
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Muss eine Kaution hinterlegt werden?
Ja, es muss eine Kaution hinterlegt werden. Diese liegt bei maximal drei Monatsgrundmieten, ohne Heiz- und Nebenkostenvorauszahlung. Die Kaution muss spätestens zum Mietvertragsbeginn an uns überwiesen werden. Nach Beendigung des Mietverhältnisses und der Erfüllung aller daraus resultierenden Ansprüche wird die Kaution gemäß den gesetzlichen Bestimmungen verzinst zurückgezahlt.
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Fallen Kosten oder Provisionen beim Abschluss eines Mietvertrags an?
Nein, es fallen keine Kosten oder Provisionen beim Abschluss eines Mietvertrags an, da wir keine Maklertätigkeiten durchführen.
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Welche Unterlagen benötige ich für eine Wohnungsbewerbung?
Zu den Unterlagen, die wir für eine Vermietung brauchen, gehören:
- die aktuelle Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
- die Gehaltsnachweise der letzten drei Monate oder andere Einkommensnachweise/-bescheide
- eine Kopie des Personalausweises
- eine SCHUFA-Auskunft, nicht älter als sechs Monate
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Was ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS) und wer bekommt ihn ausgestellt?
Eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung aus dem sozialen Wohnungsbau kann nur nach Vorlage eines Wohnberechtigungsscheins (WBS) bezogen werden. Der WBS wird nur innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen ausgestellt. Nähere Informationen dazu erhalten Sie beim Wohnungsamt Ihres Bezirks.
Das Wohngeldstärkungsgesetz, das zum 1. Januar 2020 in Kraft trat, entlastet Haushalte mit geringem Einkommen stärker bei den Wohnkosten. Zugleich sind mehr Haushalte als bisher wohngeldberechtigt, darunter auch viele, die bisher auf Leistungen nach SGB II (Arbeitslosengeld II) und SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bzw. als Hilfe zum Lebensunterhalt) angewiesen waren. Deutschlandweit sollen rund 660.000 Haushalte von der Leistungserhöhung profitieren, rund 180.000 Haushalte haben erstmals oder erneut einen Wohngeldanspruch.
Zum 1. Januar 2022 wurde zudem eine Dynamisierung des Wohngelds eingeführt, die das Wohngeld an die Entwicklung der Einkommen und der Mieten der letzten Jahre anpasste. Die letzte Wohngeldreform, das „Wohngeld-Plus-Gesetz“, erfolgte im Jahr 2023.
Informieren Sie sich auch gern auf den Websites der Stadtentwicklung Hauptstadtportal zum Thema Wohnberechtigungsschein.
Finden Sie mithilfe des WBS-Rechners heraus, ob Sie berechtigt sind, einen WBS zu erhalten. Ihre Daten werden vom Server gelöscht, sobald Sie den Rechner beendet haben. Den WBS-Rechner finden Sie auf der Website der Stadtentwicklung.
Wann besteht Anspruch auf einen Mietzuschuss?
Seit 1. Januar 2016 haben Berliner*innen, die in Sozialwohnungen wohnen, einen Anspruch auf Mietzuschuss. Dieser wird dann gezahlt, wenn die Nettokaltmiete 30 % des anrechenbaren Gesamteinkommens des Haushalts übersteigt. Bei Mieter*innen, die in Gebäuden mit schlechtem energetischen Zustand wohnen, soll der Mietzuschuss bereits bei Nettokaltmietenbelastung erfolgen. Mehr Informationen sowie das Antragsformular finden Sie hier: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/mietzuschuss/