SOZIALES

VERTEILUNGS-GERECHTIGKEIT

VERTEILUNGSGERECHTIGKEIT IM WOHNUNGSMARKT

DIE WOHNUNG IST MEHR ALS EIN EXISTENZGUT. SIE IST MITTELPUNKT DES PRIVATEN LEBENS UND SEIT DER CORONA-PANDEMIE ZUNEHMEND AUCH ARBEITSORT.

Der damit verbundene erhöhte Flächenverbrauch steht jedoch den UN-Nachhaltigkeitszielen entgegen und vergrößert zudem das ohnehin schon bestehende Verteilungsproblem.  

Die KfW stellte bereits 2008 fest, dass Deutsche bereit sind, einen überproportionalen Anteil ihres Einkommens für Wohnraum auszugeben. Die Zunahme der Pro-Kopf-Wohnfläche von etwa 20 m² Anfang der 1960er-Jahre auf rund 48 m² im Jahr 2022 korreliert mit dem Wachstum des verfügbaren Haushaltseinkommens. 

Das mobile Arbeiten kann künftig den Platzbedarf pro Person noch weiter steigern, da insbesondere bei dauerhafter Remote-Arbeit viele Arbeitgeber dazu übergehen, einen eigenen Arbeitsraum bei ihren Angestellten vorauszusetzen. 

Laut Statistischem Bundesamt verursachte die Raumwärme im Jahr 2022 rund 73 % der CO₂-Emissionen im Bereich Wohnen. Der steigende Wohnflächenkonsum pro Kopf beeinträchtigt die Energieeffizienz und die damit einhergehenden Nebenkosten zusätzlich. Im Jahr 2022 machten die Wohnkosten bei der armutsgefährdeten Bevölkerung 43,6 % des verfügbaren Haushaltseinkommens aus, bei der nicht armutsgefährdeten Bevölkerung nur 21,2 %.  

Durch die hohe Einkommenselastizität der Nachfrage führen die Steigerungen der verfügbaren Haushaltseinkommen zu einer höheren Nachfrage nach Wohnfläche. Diese Nachfrage kann durch den langwierigen Bau- und Planungsprozess weder schnell noch kostengünstig befriedigt werden. Es kommt zu Mietsteigerungen.

LÖSUNGEN FÜR UNSEREN BESTAND

Aufgrund hoher Kosten sowie hohem Zeitaufwand, den Umzüge und Renovierungen mit sich bringen, sind kurzfristige Lösungen nicht möglich. Zusätzlich verändert ein Umzug nicht selten das soziale Umfeld der Mieter*innen, weshalb er oftmals nur als letzter Ausweg in Betracht gezogen wird.  

Auf lange Zeit gesehen gibt es jedoch Lösungsansätze, die zu einer faireren Wohnflächenverteilung führen. 

Die übliche Regel der HWS lautet möglichst sozial und ökologisch zu vermieten. Auf dieser Basis wurde die Kopf-Raum-Regelung bzw. die Kopf-Raum-Regelung +1 ins Leben gerufen. 

  • Kopf-Raum-Regelung: Zimmerzahl = Personenzahl 
    Diese Regel gilt grundsätzlich für alle Singles, Paare und Familien mit zwei Elternteilen. Demnach würde z. B. eine Einzimmerwohnung der HWS an einen Single, eine Zweizimmerwohnung an ein Paar ohne Kind und eine Dreizimmerwohnung an ein Paar mit Kind vermietet werden. 
  • Kopf-Raum-Regelung +1: Zimmerzahl = Personenzahl + 1  
    Diese Ausnahmeregel gilt für Alleinerziehende und stellt sicher, dass das Elternteil sowie die Kinder genug Privatsphäre haben.


Zusätzlich zur Personen- und Zimmerzahl ist das richtige Maß der Wohnkostenbelastung ausschlaggebend für eine gerechte Verteilung. Diese soll nicht mehr als ca. 30 % des Haushaltsnettoeinkommens ausmachen.

Um das Problem der Verteilungsgerechtigkeit langfristig und flächendeckend zu lösen, ist eine gesellschaftliche Debatte über sozial- und klimaverträgliches Wohnen sowie eine entsprechende Umsetzung im Mietrecht nötig. Dafür setzen wir uns ein und gehen mit gutem Beispiel voran.