Das Wohngeldstärkungsgesetz, welches zum 1. Januar 2020 in Kraft tritt, entlastet zukünftig Haushalte mit geringem Einkommen stärker bei den Wohnkosten. Zugleich sind mehr Haushalte als bisher wohngeldberechtigt, darunter auch viele, die bisher auf SGB II- (Arbeitslosengeld II) und SGB XII-Leistungen (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bzw. als Hilfe zum Lebensunterhalt) angewiesen sind. Deutschlandweit sollen rund 660.000 Haushalte von der Leistungserhöhung profitieren, rund 180.000 Haushalte haben erstmals oder erneut einen Wohngeldanspruch. Zum 1. Januar 2022 wird zudem eine Dynamisierung des Wohngeldes eingeführt. Mit der Novelle wird das Wohngeld an die Entwicklung der Einkommen und der Mieten der letzten Jahre angepasst. Die letzte Wohngeldreform erfolgte im Jahr 2016.
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