Häufige Fragen

Vielleicht haben Sie schon eine passende Wohnung gefunden und haben nun Fragen rund ums Wohnen? Sie wissen beispielsweise nicht, welche Unterlagen Sie für die Wohnungsbewerbung einreichen müssen? Oder Sie sind schon Mieter*in bei uns und möchten zum Beispiel wissen, ob Sie ein Haustier halten dürfen? Dann finden Sie alle Antworten hier.

  • Wohnen
    Wie kann ich mich für eine Wohnung bewerben?

    Für die Wohnungsvermietung nutzen Sie am Besten die HWS-App. Dazu haben wir Ihnen ein Dokument hinterlegt, dass Sie durch die Registrierung leitet: klicken Sie hier. Außerdem erfahren Sie hier, wie Sie sich anmelden und auf unsere Wohnungsangebote bewerben können: klicken Sie hier.

  • Wohnen
    Ich brauche mehr Wohnungsschlüssel.

    Wenn Ihnen die Anzahl der ausgehändigten Schlüssel nicht ausreicht, dann wenden Sie sich bitte an Ihren Hauswart. Da die meisten unserer Häuser über eine zentrale Schließanlage verfügen, können Sie nicht ohne Weiteres zusätzliche Schlüssel selber anfertigen lassen.

  • Wohnen
    Was muss ich bei der Kündigung des Mietvertrags beachten?

    Die Kündigung des Mietvertrags muss schriftlich und entsprechend den im Mietvertrag vereinbarten Fristen erfolgen. Wichtig ist dabei, dass uns die Kündigung bis spätestens zum dritten Werktag des Kalendermonats vorliegen muss, es zählt also weder das Datum des Kündigungsschreibens noch des Poststempels, sondern das Datum des Eingangs bei uns. Bitte beachten Sie, dass auch der Samstag als Werktag gilt. Wenn Sie sich wegen der richtigen Frist unsicher sind, dann fragen Sie am besten Ihre*n Sachbearbeiter*in. Nicht vergessen sollten Sie auch, die entsprechenden Vereinbarungen mit dem Stromversorger, Gasanbieter und den Telekommunikationsanbietern zu kündigen.

     

  • Wohnen
    An wen wende ich mich, wenn ich einen Mangel melden möchte?

    Über unsere HWS Berlin App können Sie Schäden in Ihrer Wohnung 24 Stunden am Tag schnell und bequem an uns weitergeben und werden über den Reparaturprozess auf dem Laufenden gehalten. Die App steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.

    Der erste Ansprechpartner für Mängel ist i. d. R. immer Ihr Hauswart. Lediglich bei Fragen zum Mietvertrag, zur Miete oder Ähnlichem wenden Sie sich bitte direkt an Ihre*n Sachbearbeiter*in bei der HWS.

  • Mieten
    Dürfen Haustiere gehalten werden?

    Typische Kleintiere wie Kanarienvögel, Zierfische oder Meerschweinchen können ohne unsere Zustimmung gehalten werden. Anders sieht es mit größeren Tieren wie Hunden und Katzen aus – hier ist dringend eine schriftliche Zustimmung von uns notwendig. Dass gehaltene Tiere andere Mieter*innen nicht durch Krach, Dreck oder Gestank belästigen dürfen, versteht sich von selbst. Gleiches gilt für Beschädigungen in den Häusern und Grünanlagen.

  • Mieten
    Muss eine Kaution hinterlegt werden?

    Die Hinterlegung einer Kaution ist notwendig. Sie liegt maximal bei einer Höhe von drei Monatsgrundmieten, also ohne die Heiz- und Nebenkostenvorauszahlung. Die Kaution muss vor der Schlüsselübergabe an uns überwiesen werden. Nach dem Ende des Mietverhältnisses und der Abgeltung aller Ansprüche aus diesem wird die Kaution gemäß den gesetzlichen Bestimmungen verzinst wieder ausgezahlt.

  • Mieten
    Fallen Kosten und Provisionen beim Abschluss eines Mietvertrags an?

    Kosten und Provisionen beim Abschluss eines Mietvertrags fallen bei uns nicht an, weil wir keine Maklertätigkeiten durchführen.

  • Mieten
    Welche Unterlagen benötige ich für eine Wohnungsbewerbung?

    Zu den Unterlagen, die wir für eine Vermietung brauchen, gehören:

    • die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
    • die Gehaltsnachweise der letzten drei Monate oder andere Einkommensnachweise/-bescheide
    • eine Kopie des Personalausweis
    • unter Umständen eine Auskunft der SCHUFA.
  • Mieten
    Was ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS) und wer bekommt diesen augestellt?

    Eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung aus dem sozialen Wohnungsbau kann nur nach Vorlage eines Wohnberechtigungsscheins (WBS) bezogen werden. Der WBS wird nur innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen ausgestellt. Nähere Informationen dazu erhalten Sie beim Wohnungsamt in Ihrem Bezirk.

    Das Wohngeldstärkungsgesetz, welches zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist, entlastet Haushalte mit geringem Einkommen stärker bei den Wohnkosten. Zugleich sind mehr Haushalte als bisher wohngeldberechtigt, darunter auch viele, die bisher auf SGB II- (Arbeitslosengeld II) und SGB XII-Leistungen (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bzw. als Hilfe zum Lebensunterhalt) angewiesen sind. Deutschlandweit sollen rund 660.000 Haushalte von der Leistungserhöhung profitieren, rund 180.000 Haushalte haben erstmals oder erneut einen Wohngeldanspruch. Zum 1. Januar 2022 wird zudem eine Dynamisierung des Wohngeldes eingeführt. Mit der Novelle wird das Wohngeld an die Entwicklung der Einkommen und der Mieten der letzten Jahre angepasst. Die letzte Wohngeldreform erfolgte im Jahr 2016.

    Sie haben auch die Möglichkeit, sich auf den Internetseiten der Stadtentwicklung und auf dem Hauptstadtportal zum Thema Wohnberechtigungsschein zu informieren.

    Jederzeit können Sie mithilfe eines „WBS-Rechners“ herausfinden, ob Sie befugt sind, einen WBS zu erhalten. Ihre Daten werden vom Server gelöscht, wenn Sie den Rechner beendet haben. Den „WBS-Rechner“ finden Sie auf der Internetseite der Stadtentwicklung.

     

  • Mieten
    Wann besteht Anspruch auf einen Mietzuschuss?

    Ab dem 01. Januar 2016 haben alle Berliner*innen, die in Sozialwohnungen wohnen, einen Anspruch auf Mietzuschuss. Ein Mietzuschuss soll dann gezahlt werden, wenn die Nettokaltmiete die Grenze von 30 Prozent des anrechenbaren Gesamteinkommens des Haushalts übersteigt. Bei Mieter*innen, die in Gebäuden mit schlechtem energetischen Zustand wohnen, soll der Mietzuschuss bereits bei Nettokaltmietenbelastung erfolgen. Mehr Informationen und das Antragsformular finden Sie hier: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/mietzuschuss/

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