Am 1. Dezember 2021 ist eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG-MoG) in Kraft getreten. Die Bundesregierung möchte damit den Breitbandausbau weiter beschleunigen und die Verbraucherrechte stärken. Es beinhaltet unter anderem die Regelung für die Bereitstellung des Kabelanschlusses. Zukünftig dürfen wir, Hilfswerk-Siedlung GmbH, als Vermieter Ihren Basis-Kabelanschluss von PŸUR nicht mehr über Ihre Mietnebenkosten abrechnen und die automatische Bereitstellung wird eingestellt. Der Gesetzgeber hat Vermietern eine Frist gesetzt, die Abrechnung bis spätestens zum 1. Juli 2024 umzustellen.
Die Umstellung Ihres Kabelanschlusses erfolgt zum 1. Juni 2024. Wenn Sie bis dahin einen eigenen TV-Vertrag bei PŸUR buchen, können Sie Ihr gewohntes Fernsehen über den Kabelanschluss ohne Unterbrechung genießen. Ihr Vertrag beginnt erst, wenn Sie Ihre Fernsehversorgung nicht mehr über die Mietnebenkosten zahlen, d.h. Sie müssen sich keine Sorgen um doppelte Kosten machen. Sollten Sie keinen Vertrag abschließen, wird Ihre Fernsehversorgung über den Kabelanschluss leider eingestellt und Sie verlieren die Nutzungsvoraussetzung für den vollumfänglichen Gebrauch eventuell zusätzlich gebuchter TV-Produkte. Achten Sie bitte auf Ihre Post und Aushänge in Ihrem Haus.
Unter der Marke PŸUR bietet die Tele Columbus Gruppe Ihnen zukunftssicheres Fernsehen, glasklare Telefonanschlüsse und schnelles Internet mit bis zu 1.000 Mbit/s über das glasfaserbasierte Breitbandnetz.
Lassen Sie sich jetzt kostenfrei und kompetent beraten unter 0800 220 1111 oder informieren Sie sich unter pyur.com/kabel